Die Schlote Gruppe hat ein Hinweisgebersystem eingeführt, um die Vorgaben der „Whistleblowing-Richtline“ (EU Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern 16.12.2019 – EU Direktive 2019/1937) umzusetzen. Das Hinweisgebersystem dient der (anonymen) Meldung von Vorfällen und Hinweisen durch interne oder externe Hinweisgeber.
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.
Die Mitarbeiter können sich an Personen in Ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld wenden, um Fragen zum Verhaltenskodex zu stellen oder Verstöße gegen den Kodex zu melden. Dies sind z. B. die Vorgesetzten, die Werkleitung, die Personalabteilung oder der Betriebsrat. Die den Hinweis / Beschwerde entgegennehmenden Personen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden und seiner Informationen zu gewährleisten.
Außerdem wird die Möglichkeit geboten, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform auf www.schlote.de in unterschiedlichen Sprachen mit der Beschwerdestelle der Schlote Holding in Kontakt zu treten.